10. September 2024

Kein (Arbeits-)Platz für Diskriminierung!

„Alle sollen eine faire Arbeitsumgebung vorfinden.“ – Isolde Kafka
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„Alle sollen eine faire Arbeitsumgebung vorfinden.“ – Isolde Kafka
Diskriminierung am Arbeitsplatz – also die ungerechtfertigt schlechtere Behandlung – ist in Österreich leider kein Randphänomen: In einer Studie der Arbeiterkammer gaben 21 Prozent der Befragten an, in ihrem Beruf diskriminiert worden zu sein.

Die Landeszeitung hat mit Isolde Kafka, Leiterin der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung des Landes Tirol, über dieses Thema gesprochen.

Welche Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz gibt es?

Da ist die Bandbreite sehr groß – etwa aufgrund des Geschlechts, des Alters, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder einer Behinderung. Und natürlich gibt es Kombinationen der genannten Gründe.

Wie sieht es rechtlich aus?

In Österreich ist man durch verschiedene Gesetze vor oben genannten Diskriminierungsformen geschützt – auch vor Belästigungen. Die Grundlage dazu bilden mehrere Richtlinien der EU. Generell ist Diskriminierung in der Arbeitswelt streng geregelt. Es gibt dazu jeweils zuständige Gleichbehandlungsstellen, die vertraulich und unabhängig unterstützen, beraten und Maßnahmen empfehlen können. Auch Barrierefreiheit ist rechtlich klar vorgeschrieben. Diese gilt nicht nur für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung, sondern auch für Menschen mit einer Sinnesbehinderung oder anderen Behinderungen.

Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu wehren?

Es beginnt damit, dass man sich auch Diskriminierungen wie abfällige Bemerkungen oder Ausgrenzung nicht gefallen lässt. Wichtig dabei ist, sich Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen, Führungskräften oder sonstigen Vertrauenspersonen zu holen. Wenn das nicht genügt, können Gleichbehandlungsstellen unterstützen und beraten. Viele Personen, die zu uns kommen, wollen sich etwa zuerst in einem Gespräch über ihre Rechte informieren. Bei Bedarf versuchen wir auch, vermittelnd tätig zu werden. Darüber hinaus können von Diskriminierung Betroffene von einer Gleichbehandlungskommission feststellen lassen, ob eine Diskriminierung vorliegt oder nicht. Dieses Gutachten ist allerdings rechtlich nicht bindend. Und schließlich gibt es auch die Möglichkeit, mit dem Fall vor Gericht zu gehen.

Stichwort Prävention: Wie kann man Diskriminierung vorbeugen?

Es muss das Ziel sein, dass alle Arbeitnehmenden eine wertschätzende, faire Arbeitsumgebung vorfinden. Um das als Unternehmen gewährleisten zu können, gilt es an vielen Punkten anzusetzen: Das beginnt bei klaren Haltungen und Vorgangsweisen gegen Belästigung und Diskriminierung und reicht bis zu einem umfassenden Diversity-Management. Hier hat – so mein Eindruck – in den vergangenen Jahren ein Umdenken stattgefunden, denn immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erkennen die Bedeutung einer diskriminierungsfreien Arbeitsumgebung und setzen entsprechende Maßnahmen. Schlussendlich ist bei uns allen Aufmerksamkeit und Zivilcourage gefragt, denn Diskriminierung hat keinen Platz bei uns.

Die Servicestelle für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ist eine weisungsfreie Einrichtung der Landesregierung und für alle Bediensteten der Landesverwaltung sowie für Personen, die mit dem Land Tirol oder einer Tiroler Gemeinde zu tun haben, zuständig. Sie unterstützt dabei, das Recht auf Gleichbehandlung durchzusetzen. Ihre Berichte, die unter anderem auch Empfehlungen an die Politik enthalten, werden dem Landtag vorgelegt und dort debattiert.
Weitere Informationen dazu unter: www.tirol.gv.at/gleichbehandlung

"Diskriminierung am Arbeitsplatz verletzt nicht nur grundlegende Menschenrechte der unmittelbar Betroffenen, sondern wirft uns auch als Gesellschaft insgesamt immer weiter zurück. Sie verhindert, dass individuelle Stärken genutzt werden und gemeinsam an einem Strang gezogen wird. Umso wichtiger ist es, dass jede und jeder einen Beitrag dazu leistet, um ein gutes Miteinander zu ermöglichen. Eine zentrale Rolle kommt natürlich auch der Politik zu, die nötigen Rahmenbedingungen für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu schaffen. Die Berichte der Servicestelle für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung sensibilisieren und helfen uns dabei, im Bedarfsfall gesetzlich nachzuschärfen.“
Sonja Ledl-Rossmann Landtagspräsidentin
 

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