Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen und den Ausbau erneuerbarer Energie für BürgerInnen sowie ProjektwerberInnen spürbar effizienter zu gestalten.
Besonders relevant für Privatpersonen: Gebäudeanliegende PV-Anlagen bis 100 Quadratmeter sind weder anzeige- noch genehmigungspflichtig. Für Anlagen auf Dächern oder Fassaden (integriert oder mit maximal 30 Zentimeter Abstand zur Dach- oder Wandfläche) über 100 Quadratmeter ist nur eine Bauanzeige notwendig.
PV-Anlagen noch schneller prüfen und umsetzen
Um den weiteren Ausbau von PV zu forcieren, setzt das Land nun auf sogenannte „Beschleunigungsgebiete“. Diese werden durch eine neue Verordnung ausgewiesen, die demnächst in Begutachtung geht. PV-Anlagen sollen auf bereits versiegelten Flächen wie Parkplätzen oder in Skigebieten künftig noch schneller geprüft und umgesetzt werden können, da bestimmte Umweltaspekte bereits vor ab berücksichtigt werden. Für ProjektwerberInnen bedeutet das: weniger Aufwand in der Vorbereitung und eine raschere behördliche Abwicklung. Auch die strategische Ausrichtung für PV in Tirol bleibt klar: PV-Anlagen sollen vorrangig auf Dächern und bereits genutzten Flächen entstehen, ergänzt durch klar definierte Bereiche für Freiflächenanlagen wie Deponien oder Skigebiete.Aktuell sind in Tirol bereits über 35.600 netzgekoppelte PV-Anlagen in Betrieb. Allein im vergangenen Jahr kamen rund 3.300 neue Anlagen hinzu. Der erzeugte Sonnenstrom kann rechnerisch über 178.000 Haushalte versorgen.