10. September 2024

Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen im Fokus

Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer mit Arbeitsminister Martin Kocher
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Seitens des Landes Tirol gibt es Bemühungen, einen frühzeitigen Eintritt in den Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen zu forcieren. Die entsprechenden Initiativen hat LHStv Georg Dornauer (re.) kürzlich mit Arbeitsminister Martin Kocher besprochen.
Ein frühzeitiger Eintritt in den Arbeitsmarkt und die damit verbundene Möglichkeit, sich selbst zu erhalten, sind wichtige Bausteine für eine gelingende Integration.

Wer Geld verdient und davon leben kann, wer durch seine Arbeit Kontakte knüpft und die deutsche Sprache lernt, die- oder derjenige findet sich besser und schneller in einer neuen Lebenswelt zurecht. „Auf Landesebene setzen wir alle Hebel in Bewegung, um Menschen, die in Tirol leben wollen, bestmöglich auf ein eigenständiges Leben und auf die Arbeitswelt vorzubereiten“, sagt Flüchtlingsreferent LHStv Georg Dornauer und betont: „Ziel ist es, eine sichere, reguläre und geordnete Migration so zu nutzen, dass beide Seiten von ihr profitieren.“

Zugewanderte Personen als Arbeitskräftepotenzial

Im Vergleich hat Tirol mit 3,2 Prozent (Stand August 2024) österreichweit nach wie vor die niedrigste Arbeitslosenquote. Gleichzeitig gibt es weiterhin einen eklatanten Fachkräftemangel, der in Tirol insbesondere auch den Tourismus vor Herausforderungen stellt. Geflüchtete Menschen könnten unter anderem in diesem Bereich gezielt eingesetzt werden, um dem Personalmangel entgegenzuwirken: „Es kann und darf nicht sein, dass junge, arbeitswillige Menschen im Asylverfahren ihre Zeit in Österreich tatenlos absitzen müssen“, erklärt LHStv Dornauer. Jahrelange Untätigkeit wirke sich laut LHStv Dornauer auch negativ auf das Sozialverhalten aus und erzeuge Frustration und Konfliktpotenzial. Das Land Tirol setzt deshalb konkrete Maßnahmen, um geflüchtete Menschen ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes in Tirol eine sinnvolle Tätigkeit zu ermöglichen.

Tiroler Integrationskompass

Bereits in der Grundversorgung erhalten die Asylwerber- Innen in Tirol den „Tiroler Integrationskompass“ (TIK) zur Orientierung in ihrem Integrationsprozess. Im ersten Schritt erfolgt eine Kompetenzanalyse. In weiterer Folge werden absolvierte Prüfungen sowie ehrenamtliche Tätigkeiten erfasst. Der TIK bietet somit eine Orientierungshilfe, erleichtert die Beratung und trägt zur schnelleren Integration bei. Diese Initiative wird zudem im Beschäftigungsbereich künftig weiterentwickelt und erweitert.

Sprachkompetenz für ein selbstbestimmtes Leben

Die Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) hilft jährlich rund 1.000 geflüchteten Menschen dabei, in der Tiroler Berufs- und Bildungslandschaft Fuß zu fassen. Von Deutschkursen für AsylwerberInnen über die Berufsberatung bis hin zu zahlreichen freiwilligen Tätigkeiten: Sprachkenntnisse und die Eingliederung in ein geregeltes Arbeitsleben sind entscheidend für die Integration.

Wie viele AsylwerberInnen sind derzeit in Tirol?

2.220 AsylwerberInnen (Stand 27. August 2024)

Welche finanzielle Unterstützung erhalten geflüchtete Menschen?

Im Rahmen der „Grundversorgung“ erhalten hilfs- und schutzbedürftige Menschen Leistungen, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind. Die Höhe dieser Leistung ist gesetzlich geregelt. Weitere Informationen dazu unter: www.tsd.gv.at

Was ist der Unterschied zwischen AsylwerberInnen und Asylberechtigten?

AsylwerberInnen: Menschen, die um Asyl (das heißt um Schutz vor Verfolgung) angesucht haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Während des Asylverfahrens dürfen AsylwerberInnen nur eingeschränkt arbeiten (während der ersten drei Monate gar nicht). Unselbstständige Tätigkeiten erfordern eine Beschäftigungsbewilligung, die meist nur für Saisonarbeit in der Landwirtschaft und im Tourismus erteilt wird – und nur, wenn für die angestrebte Stelle keine anderen InländerInnen oder AusländerInnen zur Verfügung stehen. AsylwerberInnen bis 25 Jahre dürfen eine Lehre in einem sogenannten „Mangelberuf“ absolvieren.
Asylberechtigte: Menschen, deren Asylantrag positiv entschieden wird und die rechtlich als Flüchtlinge anerkannt sind.
 

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