10. September 2024

Arbeit für alle

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Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit – so steht es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Damit Menschen mit Behinderungen dieses Recht wahrnehmen können, braucht es Maßnahmen, die sowohl Betroffene als auch ArbeitgeberInnen gezielt unterstützen.

„Berufliche Teilhabe ist ein zentraler Aspekt von Inklusion: Wer arbeiten gehen kann, hat nicht nur eine Beschäftigung und kann seine Potenziale ausschöpfen, sondern ist auch finanziell unabhängig( er) und nimmt aktiv am gesellschaftlichen Leben teil“, ist Landesrätin Eva Pawlata überzeugt.

Mittendrin statt außen vor

Neben verschiedenen Bundesförderungen bildet in Tirol das Tiroler Teilhabegesetz die Grundlage, um Menschen mit Behinderungen auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und sie dort zu unterstützen. Ein Vorreiterprojekt ist seit 2012 „mittendrin – Inklusive Arbeit“. Es unterstützt Menschen mit Behinderungen und mit hohem Unterstützungsbedarf dabei, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Derzeit (Stand August 2024) nehmen tirolweit 139 Personen teil – 86 davon haben bereits einen Arbeitsplatz mit kollektivvertraglicher Entlohnung und voller sozialversicherungsrechtlicher Absicherung. Anbieter von „mittendrin“ sind arbas – Arbeitsassistenz Tirol, Vianova, innovia und die Lebenshilfe Tirol. Seit 2021 gibt es auch das Projekt „mittendrin Autismus“. 19 Personen mit Autismus profitieren derzeit von der Unterstützung.
Weitere Angebote, um speziell junge Menschen mit Behinderungen auf das Berufsleben vorzubereiten, bieten z. B. das AufBauWerk, die Lebenshilfe, das Diakoniewerk und das IBBA (Inklusives Bäuerliches Bildungs- und Arbeitsprojekt) mit verschiedenen Schulungen, Trainings und Begleitungen. „Mit Maßnahmen wie diesen können sich alternative Wege zu einer Tagesbeschäftigung in Werkstätten eröffnen“, führt LRin Pawlata aus.

Arbeitsplatz Land Tirol

Das Land Tirol setzt konsequent auf das Potenzial von Bediensteten mit Behinderungen. Derzeit (Stand August 2024) sind in der Tiroler Landesverwaltung insgesamt 321 Menschen mit Behinderungen tätig. Das Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 25 MitarbeiterInnen dazu, auf jeweils 25 Beschäftigte eine Person mit Behinderungen einzustellen. Die Landesverwaltung übertrifft diese Einstellungsquote.

Vielfalt schafft Mehrwert

Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, nehmen nicht nur ihre soziale Verantwortung wahr, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft. „Eine diverse Belegschaft bringt unterschiedliche Perspektiven und Fähigkeiten zusammen, was Innovation und Kreativität fördert und das Betriebsklima verbessert. Inklusion ist daher ein Gewinn für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die gesamte Organisation“, betont LRin Pawlata.

Gut zu wissen für ArbeitgeberInnen

Das Land Tirol (Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe, Tel.: +43 512 508 2642, E-Mail: ikjh@tirol. gv.at) unterstützt DienstgeberInnen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, durch die Übernahme von Lohnnebenkosten und MentorInnenzuschüssen. Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Hilfe bei der Umsetzung barrierefreier Arbeitsplätze bietet der Betriebsservice von arbas – Arbeitsassistenz Tirol unter: www.arbas.at
Es gibt zahlreiche weitere Förderungen und Unterstützungsleistungen durch das Sozialministeriumservice und das AMS. Dazu zählen etwa die Eingliederungshilfe, die Inklusionsförderung, der Inklusionsbonus für Lehrlinge, der Entgeltzuschuss oder der Arbeitsplatzzuschuss. Mehr Informationen dazu finden Sie unter anderem auf dem Unternehmensserviceportal unter: www.usp.gv.at

Kontakte:  
Alle Menschen haben ein Recht auf Arbeit. Diese Einrichtungen in Tirol helfen Menschen, sich auf die Arbeit vorzubereiten und eine Arbeit zu finden.
arbas – Arbeitsassistenz Tirol
Tel.: +43 05 996 99
E-Mail: office@arbas.at
AufBauWerk
Tel.: +43 512 58 58 14 50
E-Mail: office@aufbauwerk.com
innovia
Tel.: +43 676 843 843 30
E-Mail: office@innovia.at
Lebenshilfe Tirol
Tel.: +43 50 4340
E-Mail: office@lebenshilfe.tirol
Vianova
Tel.: +43 567 26 24 86
E-Mail: office@vianova-austria.at
IBBA (Inklusives Bäuerliches Bildungs- und Arbeitsprojekt)
Tel.: +43 699 1442 1442
E-Mail: info@ibba.at


Privat / Seite_17 / Zum Vergrößern auf das Bild klicken
3 Fragen an Sebastian Fehr

Sebastian Fehr ist gehörlos, mit einem Cochlea-Implantat versorgt und in der Landesmusikdirektion beschäftigt.

Welche Herausforderungen begegnen Ihnen im Berufsalltag?

Dank dem medizintechnischen Wunder Cochlea-Implantat kann ich ein nahezu uneingeschränktes (Berufs-)Leben führen. Bei Veranstaltungen mit unruhigem Publikum erfordert es dennoch enorme Konzentration, nicht den Faden zu verlieren. Abhilfe schaffen ein diszipliniertes Gesprächsklima und Kommunikationshilfen wie Induktionsoder mobile Höranlagen.

Als Experte für Hörbeeinträchtigung begleiteten Sie das Land Tirol beim Ankauf von mobilen Höranlagen – warum sind diese wichtig? Etwa 23 Prozent der in Österreich lebenden Personen haben mit einem Hörleiden zu kämpfen. Schwerhörigkeit ist eine „unsichtbare Beeinträchtigung“, die oft verschwiegen wird. Mobile Höranlagen können die Kommunikation sowohl Betroffener als auch Nicht- Betroffener bei Veranstaltungen enorm erleichtern, weil das Gesprochene direkt auf das Endgerät übertragen wird.

Was braucht es aus Ihrer Sicht, damit Inklusion am Arbeitsplatz gelingt? Ich glaube, dass Kommunikation auf Augenhöhe sowie gegenseitiger Respekt und Toleranz von allen Beteiligten der Schlüssel zur erfolgreichen Inklusion am Arbeitsplatz sind: Auch Menschen mit Beeinträchtigung haben oft außerordentliche Talente, man darf diese keinesfalls nur auf ihre Einschränkung(en) reduzieren! Insgesamt hat Österreich laut dem letztjährigen Ergebnis der Staatenprüfung durch die Vereinten Nationen jedoch noch einen weiten Weg vor sich.
Mehr Informationen zu den Maßnahmen für Barrierefreiheit des Landes Tirol finden sich unter: www.tirol.gv.at/Selbstbeschreibung-Barrierefreiheit
 

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