Oder wuchtige E-Bikes, die mit ihrer hohen Geschwindigkeit scheinbar mühelos mit Pkw im Straßenverkehr mithalten. Für E-Mopeds gelten ab 1. Oktober neue, klarer definierte Vorgaben. Das sieht die Novelle der Straßenverkehrsordnung des Bundes vor.
§: Hat ein elektrisches einspuriges Fahrzeug eine Bauartgeschwindigkeit von über 25 km/h oder eine Nenndauerleistung von 600 Watt, gilt es als E-Moped. Auch „schnelle“ E-Bikes können als E-Moped gelten.
E-Mopeds sind ab Oktober 2026 laut Gesetz offiziell Kraftfahrzeuge. Damit gehen wesentliche Änderungen einher: Einerseits benötigt man für diese Fahrzeuge einen Führerschein. Gültig ist ein klassischer Mopedführerschein (Klasse AM), der ab 15 Jahren erworben werden kann. Aber auch höhere Führerscheinklassen (z. B. Klasse A oder B) berechtigen zum Fahren eines Mopeds. Zudem benötigen alle E-Mopeds eine Kfz-Versicherung und müssen angemeldet werden. Sie werden dann mit einem grünen „Moped-Kennzeichen“ ausgestattet. Wie bei benzinbetriebenen Mopeds ist es auch auf E-Mopeds zwingend erforderlich, einen Sturzhelm (Motorradhelm) zu tragen. Da es sich ab Oktober um Kraftfahrzeuge handelt, dürfen Mopeds dann ausschließlich auf der Straße fahren. Radwege, Gehwege und Gehsteige sind tabu. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist wie folgt geregelt: Für alle bis 21 Jahre gilt eine Promillegrenze von maximal 0,1 Promille, für ältere Personen sind bis zu 0,5 Promille erlaubt. Die Tiroler Polizei wird die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regeln kontrollieren – noch ist ausreichend Zeit, um den notwendigen Führerschein zu machen und das Fahrzeug anzumelden.